Informationen rund um die Gasmangellage

Die Situation auf dem Energiemarkt ist seit längerer Zeit angespannt. Nachdem Russland seine Gas-Lieferungen im Jahr 2022 arg gedrosselt hat, hat sich das Risiko einer Gasmangellage hierzulande erhöht. Der Winter 2022/23 war mild, die Gas-Speicher waren gut gefüllt und viele Bürgerinnen und Bürger haben Gas eingespart. So blieb das befürchtete Szenario einer Gasmangellage aus. Die Versorgungssicherheit war gewährleistet.

Mittlerweile wurden die Lieferquellen zunehmend diversifiziert. Zudem wurde der Ausbau von sogenannten LNG-Termins zur Versorgung mit verflüssigtem Erdgas in einem beispiellosen Tempo forciert. Für den Winter 2023/24 sind die Gas-Speicher gut gefüllt. Wie die Bundesnetzagentur mitteilt, ist die vorgegebene Speicherquote von 95 Prozent, die bis zum November erfüllt sein sollte, bereits seit September erreicht. Demnach sei die Gasversorgung für diesen Winter stabil. Die Versorgungssicherheit ist gewährleistet. Dennoch bleiben einige Restrisiken - beispielweise bei einem unvorhersehbaren Ausfall von Gas-Pipelines. Deshalb appellieren die Bundesregierung, die Politik und Wirtschaft sowie Energieversorger weiter an die Bürgerinnen und Bürger, so viel Gas wie möglich zu sparen.

Fragen und Antworten zur Gasmangellage

Die Energieversorgung in Deutschland ist zum jetzigen Zeitpunkt gesichert. Zu diesem Ergebnis kommt die Bundesnetzagentur, die von der Bundesregierung mit der Risikobewertung beauftragt wurde unddie Füllstände der Gasspeicher zur Beurteilung der Situation regelmäßig analysiert.

Während 2021 noch 55 Prozent der Energieversorgung in Deutschland durch Gas aus Russland sichergestellt wurde, hat sich die Situation im Frühjahr 2022 drastisch verändert. Ein negativer Höhepunkt wurde Ende Juni 2022 erreicht, als das Bundeswirtschaftsministerium die Alarmstufe im Notfallplan Gas ausgerufen hat. Dies erfolgte, nachdem Russland die Gasflüsse über die Pipeline Nord Stream I zuvor deutlich reduziert hat.

Die Gaspreise schnellten danach weiter in die Höhe. Gaslieferanten mussten daraufhin die ausfallenden Mengen seit Monaten für hohe Preise - teils Rekordpreise - einkaufen. Die Situation verschärfte sich nach den geplanten Wartungsarbeiten im Juli, als es zunächst zu einem kompletten Stopp und dann zu einer Lieferung mit deutlich niedrigeren Mengen kam. Seit September fließt durch die Pipeline Nordstream I laut Bundesnetzagentur gar kein Gas mehr. Eine neue Dimension wurde Ende September 2022 erreicht, nachdem mehrere Lecks an den Leitungen der Nord Stream I bekannt wurden.

Seitdem fließt von dieser Leitung kein Erdgas aus Russland mehr nach Deutschland. Wie die Bundesnetzagentur berichtet, könnten aber über andere Transportrouten im Osten unmittelbar weitere Gas-Lieferungen aus Russland erfolgen.

Seitdem es Störungen in der Lieferung mit russischem Gas gibt, forciert die Bundesregierung die Versorgung mit Erdgas aus anderen Ländern. Um die Lieferquellen zu diversifizieren, wird zudem der Ausbau von sogenannten LNG-Terminals in Norddeutschland beschleunigt. Mit dem verflüssigten Erdgas, das durch eine Umwandlung in das vorhandene Erdgas-Versorgungsnetz eingespeist werden kann, möchte sich die Bundesregierung das ho­he Ni­veau der Ver­sor­gung mit Gas sichern. Die Energieversorgung mit Gas gilt als „Brücken-Technologie" zur langfristigen Zukunft mit Erneuerbaren Energien.

Eine Gasmangel liegt vor, wenn die Nachfrage nach Gas das Angebot übersteigt. Sollte die Gasversorgung nicht ausreichen und/oder langfristige Lieferausfälle zu erwarten sind, wird die Bundesregierung die Notfallstufe im Notfallplan Gas ausrufen. Dabei tritt die Bundesnetzagentur als Bundeslastverteiler der vorhandenen Gas-Mengen auf. Dabei wird unterschieden zwischen geschützten und nicht­geschützten Kunden.

Zurzeit (Stand 13. Februar 2024) sind die Gasspeicher mit rund 73 Prozent gefüllt (Quelle: Bundesnetzagentur). Je nach Wetterlage und künftigen Erdgas-Lieferungen sowie der Versorgung mit verflüssigtem Erdgas wird sich zeigen, inwiefern die vorhandenen Gasmengen reichen werden, um die Versorgung für diesen Winter gewährleisten zu können. Laut Bundesnetzagentur sind die Gasflüsse nach Deutschland derzeit stabil und ausgeglichen.

Dennoch ist oberstes Gebot und dringender Appell an die Bürgerinnen und Bürger weiter das Energiesparen. Hier gibt es die wichtigsten Energiespartipps

Zunächst einmal ist zu verdeutlichen, dass es basierend auf einer EU-Verordnung drei sogenannte „Eskalationsstufen“ im Notfallplan Gas der Bundesrepublik Deutschland gibt. Seit Ende Juni 2022 befinden wir uns in der zweiten Stufe, der sogenannten Alarmstufe. Hierbei kümmern sich die Akteure auf dem Energiemarkt in Eigenregie um eine Entspannung der Lage.

Sollten diese Maßnahmen nicht ausreichen oder eine dauerhafte Verschlechterung der Versorgungssituation eintreten, kann die Bundesregierung die Notfallstufe ausrufen. Dann greift der Staat ins Geschehen ein. Die Bundesnetzagentur übernimmt in diesem Falle die Funktion des sogenannten Bundeslastverteilers. Ihr obliegt dann in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern die Verteilung von Gas.

Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen gesetzlich besonders geschützt, das heißt diese sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen. Zu diesen geschützten Verbrauchern gehören soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, Haushalte und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.

Die Bundesnetzagentur beobachtet die Lage genau und steht in engem Kontakt mit den Netzbetreibern.

Die privaten Haushalte gehören zu den geschützten Kunden, die bei einer unmittelbar drohenden Gasmangellage und beim Ausrufen der Notfallstufe im Notfallplan Gas möglichst bis zuletzt mit Gas versorgt werden. Dennoch genießen geschützte Kunden und damit private Endverbraucher keinen absoluten Schutz. Die Bundesnetzagentur kann nach eigenen Angaben nicht ausschließen, dass in einer Gasmangellage auch gegenüber geschützten Kunden Anweisungen ergehen, den Gasbezug zu reduzieren.

Demnach bedeutet das ausdrücklich nicht, dass sie auf Anweisung der Bundesnetzagentur ihren Gasbezug vollständig einstellen müssten. Geschützte Verbraucher sollen jedoch auf den „Komfort"-Anteil ihres Gasbezuges verzichten, also den Anteil nicht lebenswichtigen Bedarfs an Gas. Die Bundesnetzagentur hat als Beispiel für lebenswichtigen Bedarf an Gas die Herstellung lebenserhaltender Medikamente, die nicht importiert werden können, benannt. Als Beispiel für nicht lebenswichtigen Bedarf geschützter Kunden ist der Gasbezug, um private Pools oder eine Sauna zu beheizen.

Darüber hinaus sei ein Appell der Solidarität erlaubt. Jede Kilowattstunde Gas, die eingespart werden kann, ist hilfreich. Denn: Nicht-geschützte Kunden wie beispielsweise größere Industriekunden müssen beim Ausrufen der Notfallstufe im Notfallplan Gas mit einer Drosselung der Gaslieferung durch den Bundeslastverteiler rechnen. Hier gibt es einfache Energiespartipps

Wenn immer mehr Bürgerinnen und Bürger aufgrund des drohenden Gasmangels auf elektronische Heizungen umsteigen, befürchtet mancher ein erhöhtes Risiko für einen großflächigen Stromausfall.

Ein Versorgungszusammenbruch entsteht, wenn das Stromnetz aus dem Gleichgewicht gerät - sprich wenn mehr aus dem Stromnetz entnommen wird als eingespeist wurde. Kommt es zu einem Ungleichgewicht, greifen zunächst Sicherheitsmechanismen, die das Netz stabilisieren. Kommt es aber zu unerwarteten und starken Schwankungen, beispielsweise durch einen punktuellen und zu hohen Stromverbrauch, kann das Netz zusammenbrechen: Der Strom fällt aus.

Die Bundesregierung schätzt einen sogenannten Blackout derzeit als sehr unwahrscheinlich ein. Einen Versorgungszusammenbruch gab es bisher auch noch nicht. Kurze und punktuelle Stromausfälle jedoch können immer wieder auftreten. Sie sind regional begrenzt und halten in der Regel nur wenige Minuten oder Stunden an.

Problematischer wird es, wenn wichtige Strom- oder Hochspannungsleitungen etwa durch schlechte Witterungsverhältnisse beschädigt oder zerstört werden und der Strom flächendeckend und langanhaltend ausfällt. Aber auch ein punktuell zu hoher Stromverbrauch kann zu einem Stromausfall führen: Beispielsweise, wenn viele Haushalte Heizlüfter oder Elektroheizungen nutzen, um in der aktuellen Situation Gas zu sparen.

Damit das Risiko für einen Blackout minimiert wird, trifft die Bundesregierung nach eigenen Angaben viele Vorsorgemaßnahmen in der Strom- und Gasversorgung. Dazu zählt unter anderem etwa der weitere Einsatz von Kohlekraftwerken zur Stromerzeugung.

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