Störungen

Informationen rund um die Gasmangellage

Die Situation auf dem Energiemarkt ist seit Monaten angespannt. Nachdem Russland seine Gas-Lieferungen arg gedrosselt hat, hat sich das Risiko einer Gasmangellage hierzulande erhöht. Die Bundesregierung, die Politik und Wirtschaft sowie Energieversorger appellieren an die Bürgerinnen und Bürger, so viel Gas wie möglich zu sparen, um eine Versorgungssicherheit mit Gas im Winter zu gewährleisten. Wir haben die wichtigsten Hintergründe zu diesem Thema gebündelt. Wir aktualisieren diese Seite, sobald es neue Entwicklungen gibt.

Fragen und Antworten zur Gasmangellage

Die Energieversorgung in Deutschland ist zum jetzigen Zeitpunkt gesichert. Zu diesem Ergebnis kommt die Bundesnetzagentur, die von der Bundesregierung mit der Risikobewertung beauftragt wurde unddie Füllstände der Gasspeicher zur Beurteilung der Situation täglich analysiert. Die Verantwortlichen betonen seit dem Ausrufen der Alarmstufe des Notfallplan Gas im Juni, dass die Versorgung stabil ist. Eine Verschlechterung der Situation schließt man jedoch nicht aus.

Während 2021 noch 55 Prozent der Energieversorgung in Deutschland durch Gas aus Russland sichergestellt wurde, hat sich die Situation im Frühjahr 2022 drastisch verändert. Ein negativer Höhepunkt wurde Ende Juni erreicht, als das Bundeswirtschaftsministerium die Alarmstufe im Notfallplan Gas ausgerufen hat. Dies erfolgte, nachdem Russland die Gasflüsse über die Pipeline Nord Stream I zuvor deutlich reduziert hat.

Die Gaspreise schnellten danach weiter in die Höhe. Gaslieferanten müssen die ausfallenden Mengen seit Monaten für hohe Preise - teils Rekordpreise - einkaufen. Die Situation verschärfte sich nach den geplanten Wartungsarbeiten im Juli, als es zunächst zu einem kompletten Stopp und dann zu einer Lieferung mit deutlich niedrigeren Mengen kam. Seit September fließt durch die Pipeline Nordstream I laut Bundesnetzagentur gar kein Gas mehr. Eine neue Dimension wurde Ende September erreicht, nachdem mehrere Lecks an den Leitungen der Nord Stream I bekannt wurden.

Ob und wie viel Gas in Zukunft aus Russland fließen wird, lässt sich anhand dieser Entwicklungen zu diesem Zeitpunkt nicht gehaltvoll beantworten.

Seitdem es Störungen in der Lieferung mit russischem Gas gibt, forciert die Bundesregierung die Versorgung mit Erdgas aus anderen Ländern. Um die Lieferquellen zu diversifizieren, wird zudem der Ausbau von sogenannten LNG-Terminals in Norddeutschland beschleunigt. Mit dem verflüssigten Erdgas, das durch eine Umwandlung in das vorhandene Erdgas-Versorgungsnetz eingespeist werden kann, möchte sich die Bundesregierung das ho­he Ni­veau der Ver­sor­gung mit Gas sichern. Die Energieversorgung mit Gas gilt als „Brücken-Technologie" zur langfristigen Zukunft mit Erneuerbaren Energien.

Eine Gasmangel liegt vor, wenn die Nachfrage nach Gas das Angebot übersteigt. Sollte die Gasversorgung nicht ausreichen und/oder langfristige Lieferausfälle zu erwarten sind, wird die Bundesregierung die Notfallstufe im Notfallplan Gas ausrufen. Dabei tritt die Bundesnetzagentur als Bundeslastverteiler der vorhandenen Gas-Mengen auf. Dabei wird unterschieden zwischen geschützten und nicht­geschützten Kunden.

Zurzeit (Stand Anfang November) sind die Gasspeicher mit knapp 99,6 Prozent gefüllt (Quelle: Bundesnetzagentur). Allerdings befinden wir uns zu Beginn der Heizperiode. Je nach Wetterlage und künftigen Erdgas-Lieferungen für Deutschland wird sich zeigen, inwiefern die vorhandenen Gasmengen reichen werden, um die Versorgung für diesen und den nächsten Winter gewährleisten zu können.

Oberstes Gebot und dringender Appell an die Bürgerinnen und Bürger ist das Energiesparen. Hier gibt es die wichtigsten Energiespartipps

Zunächst einmal ist zu verdeutlichen, dass es basierend auf einer EU-Verordnung drei sogenannte „Eskalationsstufen“ im Notfallplan Gas der Bundesrepublik Deutschland gibt. Seit Ende Juni befinden wir uns in der zweiten Stufe, der sogenannten Alarmstufe. Hierbei kümmern sich die Akteure auf dem Energiemarkt in Eigenregie um eine Entspannung der Lage.

Sollten diese Maßnahmen nicht ausreichen oder eine dauerhafte Verschlechterung der Versorgungssituation eintreten, kann die Bundesregierung die Notfallstufe ausrufen. Dann greift der Staat ins Geschehen ein. Die Bundesnetzagentur übernimmt in diesem Falle die Funktion des sogenannten Bundeslastverteilers. Ihr obliegt dann in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern die Verteilung von Gas.

Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen gesetzlich besonders geschützt, das heißt diese sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen. Zu diesen geschützten Verbrauchern gehören soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, Haushalte und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.

Die privaten Haushalte gehören zu den geschützten Kunden, die bei einer unmittelbar drohenden Gasmangellage und beim Ausrufen der Notfallstufe im Notfallplan Gas möglichst bis zuletzt mit Gas versorgt werden. Dennoch genießen geschützte Kunden und damit private Endverbraucher keinen absoluten Schutz. Die Bundesnetzagentur kann nach eigenen Angaben nicht ausschließen, dass in einer Gasmangellage auch gegenüber geschützten Kunden Anweisungen ergehen, den Gasbezug zu reduzieren.

Demnach bedeutet das ausdrücklich nicht, dass sie auf Anweisung der Bundesnetzagentur ihren Gasbezug vollständig einstellen müssten. Geschützte Verbraucher sollen jedoch auf den „Komfort"-Anteil ihres Gasbezuges verzichten, also den Anteil nicht lebenswichtigen Bedarfs an Gas. Die Bundesnetzagentur hat als Beispiel für lebenswichtigen Bedarf an Gas die Herstellung lebenserhaltender Medikamente, die nicht importiert werden können, benannt. Als Beispiel für nicht lebenswichtigen Bedarf geschützter Kunden ist der Gasbezug, um private Pools oder eine Sauna zu beheizen.

Darüber hinaus sei ein Appell der Solidarität erlaubt. Jede Kilowattstunde Gas, die eingespart werden kann, ist hilfreich. Denn: Nicht-geschützte Kunden wie beispielsweise größere Industriekunden müssen beim Ausrufen der Notfallstufe im Notfallplan Gas mit einer Drosselung der Gaslieferung durch den Bundeslastverteiler rechnen. Hier gibt es einfache Energiespartipps

Wenn immer mehr Bürgerinnen und Bürger aufgrund des drohenden Gasmangels auf elektronische Heizungen umsteigen, befürchtet mancher ein erhöhtes Risiko für einen großflächigen Stromausfall.

Ein Versorgungszusammenbruch entsteht, wenn das Stromnetz aus dem Gleichgewicht gerät - sprich wenn mehr aus dem Stromnetz entnommen wird als eingespeist wurde.Kommt es zu einem Ungleichgewicht greifen zunächst Sicherheitsmechanismen, die das Netz stabilisieren. Kommt es aber zu unerwarteten und starken Schwankungen, beispielsweise durch einen punktuellen und zu hohen Stromverbrauch, kann das Netz zusammenbrechen: Der Strom fällt aus.

Die Bundesregierung schätzt das Risiko für einen sogenannten Blackout derzeit als niedrig ein. Einen Versorgungszusammenbruchg gab es bisher auch noch nicht. Kurze und punktuelle Stromausfälle jedoch können immer wieder auftreten. Sie sind regional begrenzt und halten in der Regel nur wenige Minuten oder Stunden an.

Problematischer wird es, wenn wichtige Strom- oder Hochspannungsleitungen etwa durch schlechte Witterungsverhältnisse beschädigt oder zerstört werden und der Strom flächendeckend und langanhaltend ausfällt. Aber auch ein punktuell zu hoher Stromverbrauch kann zu einem Stromausfall führen: Beispielsweise, wenn viele Haushalte Heizlüfter oder Elektroheizungen nutzen, um in der aktuellen Situation Gas zu sparen.

Damit das Risiko für einen Blackout minimiert wird, trifft die Bundesregierung nach eigenen Angaben viele Vorsorgemaßnahmen in der Strom- und Gasversorgung. Dazu zählt unter anderem etwa der weitere Einsatz von Kohlekraftwerken zur Stromerzeugung.

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