Zum Jahresende findet die Zähler-Ablesung statt
Zum Jahresende fragen wir die Zählerstände unserer Verbraucherinnen und Verbraucher ab. Dabei gilt es, einige Dinge zu beachten. Auf dieser Seite haben wir neben einem Erklärbild auch ein Video vorbereitet, in dem wir zeigen, wie genau die Zählerstände abgelesen werden.
- Stromzähler: Angabe OHNE Nachkommastelle
Bei einem Doppeltarifzähler – also mit jeweils einem Wert für den Haupttarif (HT) und den Nebentarif (NT) – müssen beide Zählerstände übermittelt werden. Der jeweils unterstrichene bzw. angeleuchtete Wert bildet dabei den aktuellen Tarif. - Gaszähler: Angabe OHNEKommastelle
- Wasserzähler: Hier gibt es keine Kommastelle
- Wärmezähler:Angabe MITNachkommastellen .
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Nicht alle Kundinnen und Kunden müssen den Zählerstand selbst ablesen: Einige Zählerstände im Versorgungsgebiet werden von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgenommen. Das gilt beispielsweise für größere Wohneinheiten mit Mietern. Hier sind die Zähleranlagen zum Teil nicht für jeden Mieter zugänglich – etwa zum Schutz vor Vandalismus oder Betrugsversuchen. Dann übernehmen die Hausverwalter, Hausmeister oder eben Mitarbeiter der GSW die Ablesung. Deshalb sind rund um die Zählerablesung zum Ende eines jeden Jahres also verstärkt Mitarbeiter der GSW im Versorgungsgebiet im Einsatz. Sie sind an ihrem Dienstausweis als GSW-Mitarbeiter erkennbar.
Sie können uns über verschiedene Wege Ihren Zählerstand mitteilen. Am einfachsten ist es, die Online-Eingabe zu nutzen. Wer seinen Zählerstand direkt im Online-Portal eingibt, spart sich nicht nur den Weg zur Post oder zum GSW-Kundencenter. Der- oder diejenige hat gleichzeitig die Chance auf attraktive Gewinne. In diesem Jahr verlosen wir unter allen Online-Einsendungen drei iPhones 15.
Sollten Sie Fragen zur Zählerstandeingabe oder zum Online-Portal für die Zählerstand-Übermittlung haben, kontaktieren Sie bitte unsere Kundenbetreuung unter der Rufnummer 02307 - 978 2222.
Alternativ können Sie die abtrennbare Ablesekarte auf dem Anschreiben ausfüllen und portofrei an die GSW zurücksenden oder im Kundencenter in die dafür vorgesehenen Einwurfboxen werfen. Wir bitten unsere Kunden darum, dass die Ablesekarten mit den Zählerständen bis spätestens zum 6. Januar 2022 postalisch zugesendet sein sollen. Das Online-Portal ist bis zum 12. Januar 2024 geöffnet.
Die Zählerstände zum Stichtag 31. Dezember 2023 benötigen die GSW als Grundlage für die Jahresendabrechnung, die im Frühjahr 2024 erfolgt. Sollte der Zählerstand nicht rechtzeitig an uns übermittelt worden sein, wird der Zählerstand anhand des Verbrauches in der Vergangenheit geschätzt.
Vom 27. November 2023 bis 12. Januar 2024 ist das Online-Portal für die Zählereingabe freigeschaltet.
Zur Zählerstandeingabe