Die Abrechnung einer Anlage im Niederspannungsnetz erfolgt in der Regel auf Basis von Abschlagszahlungen an den Anlagenbetreiber. Zum Ende eines Kalenderjahres wird der Anlagenbetreiber gebeten, die Stromzählerstände für Erzeugung und/oder Netzeinspeisung bekannt zu geben. Anschießend wird eine Abrechnung in Form einer Gutschrift erstellt, bei welcher die bereits ausgezahlten Abschläge berücksichtigt werden.
Die Vergütung von Anlagen, die in das Mittelspannungsnetz einspeisen, erfolgt in der Regel durch Rechnungsstellung des Anlagenbetreibers an die GSW GmbH.
Dies gilt für alle Anlagen, die sich nicht in der sogenannten Direktvermarktung befinden, beziehungsweise während der Förderdauer.