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Informationen rund um den Gaspreis

Erklärfilm: Wie setzt sich der Gaspreis zusammen?

Antworten auf die häufigsten Fragen

Bereits 2021 waren die Erdgaspreise im Großhandel in die Höhe geschossen. Im Dezember 2021 lag der Großhandelspreis schon um ein Vielfaches über dem Vorjahreswert.

Die Preisentwicklung auf dem Erdgasmarkt hat verschiedene Ursachen:

  • Hohe Nachfrage: Die Wirtschaft hat sich vom Corona-bedingten Einbruch erholt und benötigt nun wieder mehr Energie. Die Nachfrage nach Rohstoffen ist weltweit gestiegen. Das treibt die Preise nach oben.
  • Der Krieg in der Ukraine: Russland war bisher Deutschlands wichtigster Energielieferant. 55 Prozent der Erdgaslieferungen, 50 Prozent der Kohlelieferungen und 35 Prozent der Öllieferungen stammten von Russland. Durch die Verknappung der bisherigen Energielieferungen aus Russland steigen die Strom- und Erdgaspreise.
  • Wetter: Die Monate März und April 2022 waren kälter als erwartet. In der Folge wurde mehr Erdgas benötigt.
  • CO2-Preis: Je höher der Gaspreis, desto mehr Kohle wird verstromt – und damit mehr CO2-Zertifikate gekauft. Mit der Nachfrage steigt der Preis der CO2-Zertifikate. Somit wird der Einsatz fossiler Brennstoffe (Erdgas und Öl) zur Stromerzeugung zusätzlich teurer. Außerdem steigt die CO2-Abgabe 2022 um 20%.
  • Staatliche Umlagen:Die ursprünglich geplante Gasbeschaffungsumlage ist vor ihrer Einführung von der Budesregierung wieder gekippt worden. Bestehen bleiben aber die so genannte Gasspeicherumlage (0,059 ct/kWh) und die SLP-Bilanzierungsumlage (5,70 Eur/MWh), die ab dem 01.10.22 greifen. Beide Umlagen sind der aktuellen Krisensituation geschuldet und werden zur Abfederung der Mehrkosten auf die Gaskunden umgelegt.

Die Gaspreisbremse entlastet alle Haushalte und Unternehmen mit sehr hohen Gaspreisen. Sie sparen durch die Preisbremse im Vergleich zu den extrem hohen Energiekosten, die durch die hohen neuen oder angepassten Vertragspreise entstehen. Die Bundesregierung finanziert die Preisbremsen im Rahmen des 200-Milliarden-Euro-Abwehrschirms.

Bei unseren Kundinnen und Kunden kommt die Gaspreisbremse nicht zum Tragen. Denn mit den aktuellen Gas-Tarifen der GSW bleibt man gar unter dem gedeckelten Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde.

Haushalte und kleinere Unternehmen, die weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas verbrauchen, erhalten 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde Gas. Für Verbräuche oberhalb dieser Kontingente gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Preis.

Unternehmen mit einem Gasverbrauch von mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr erhalten 70 Prozent ihres Gasverbrauchs, bezogen auf ihren Verbrauch im Jahr 2021, zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 7 ct/kWh.

Die Bundesregierung hat Anfang November beschlossen, dass Kundinnen und Kunden der Dezember-Abschlag für Gas und Wärme erlassen wird. Der Bund übernimmt die Kosten dafür. Die Einmalzahlung soll als spürbare Entlastung in der Energiekrise dienen. Die Kundinnen und Kunden der GSW müssen den Abschlag für den Dezember nicht bezahlen.

Wir erläutern, was das konkret für unsere Kundinnen und Kunden bedeutet. Dabei gibt es in der Umsetzung unterschiedliche Verfahren – je nachdem, wie der Kunde seine Abschläge und Rechnungen bezahlt:

  • Die Kunden, die ihre Energierechnung per SEPA-Lastschriftverfahren tätigen, müssen nichts tun, damit der Dezember-Abschlag gespart wird. Die GSW kümmern sich um das gesamte Prozedere und ziehen den Betrag für Gas oder Fernwärme zum 1. Dezember 2022 nicht ein.
  • Die Kunden, die monatlich eine Überweisung tätigen, müssen ihre Zahlung für Dezember eigenständig stoppen: Das gilt allerdings nur für den Betrag für Gas oder Fernwärme. Bezieht der Kunde bei den GSW auch Strom und/oder Wasser, muss hierfür der Betrag weitergezahlt werden. Der Betrag für Gas oder Fernwärme muss zudem ab Januar 2023 wieder turnusgemäß überwiesen werden.
  • Die Kunden, die einen Dauerauftrag erteilt haben, müssen diesen zwei Mal ändern. Der Betrag für Gas oder Fernwärme muss im Dezember nicht überwiesen werden. Ab Januar muss der Dauerauftrag wieder um die Zahlung für Gas oder Fernwärme angepasst werden.

Dabei gilt zu beachten: Sie müssen ausschließlich den Betrag für Gas oder Fernwärme im Dezember nicht zahlen. Wenn Sie auch Strom und/oder Wasser bei den GSW beziehen, müssen Sie diesen Abschlag wie gewohnt bezahlen. In diesem Zusammenhang wird erneut ein Vorteil des SEPA-Mandates deutlich. Denn hier sorgen wir für die Abwicklung. Sie finden ihren aktuellen, monatlichen Abschlag für Gas oder Fernwärme auf dem Schreiben für die Abschlagsanpassung, das wir Mitte Juli verschickt haben.

  • Speicherumlage
    Wegen der ungewöhnlich geringen Gasvorräte und der Unsicherheit, ob und wie viel Gas aus Russland nach Deutschland fließt, hatte der Gesetzgeber im Frühjahr die §§ 35a EnWG ff. geschaffen und erstmals verbindliche Vorgaben für die Speicherfüllung gemacht. Um diese gesetzliche Vorgabe einhalten zukönnen, muss das Gas mit erhöhtem Aufwand besorgt werden. Die Gasspeicherumlage soll diese Kosten auffangen. Die seit dem 1. Oktober 2022 gültige Gasspeicherumlage beträgt0,59 EUR/MWh (0,059 ct/kWh).
  • SLP-Bilanzierungsumlage
    Zur Deckung des zu erwartenden Fehlbetrages aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie wird gemäß GaBi Gas 2.0 u. a. eine SLP-Bilanzierungsumlage erhoben. Die Höhe der SLP-Bilanzierungsumlage lag im Jahr 2021/2022 bei 0 EUR/MWh und wird seit dem 1. Oktober 2022 angehoben. Die seit dem 1. Oktober 2022 gültige SLP-Bilanzierungsumlage beträgt 5,70 EUR/MWh.

Die Höhe der Entlastung bei Ergdas wird errechnet auf der Grundlage von einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den wir mithilfe der Jahresverbrauchsprognose für 2022 prognostiziert haben, sowie dem Gaspreis vom Dezember. Bei der Fernwärme wird die Entlastung auf Basis der monatlichen Abschläge ausgewiesen. Dieser sogenannte Entlastungsbetrag kann von dem Dezember-Abschlag, den Sie in der Regel hätten zahlen müssen, abweichen. Eine Gegenüberstellung von gespartem Dezember-Abschlag und tatsächlichem Entlastungsbetrag nehmen wir transparent auf unserer Jahresabrechnung im Februar 2023 vor.

Dank einer langfristigen und soliden Einkaufsstrategie bleiben die Preise in unseren Gas-Tarifen zum 1. Januar 2023 stabil. Durch die turbulenten Rahmenbedingungen in der Energiebranche sind für das Kalenderjahr 2023 allerdings Preisanpassungen nicht ausschließbar. Auch die staatliche Umlage für die Gasspeicherung kann alle sechs Monate an den Bedarf angepasst werden.

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