Die Bundesregierung hat Anfang November beschlossen, dass Kundinnen und Kunden der Dezember-Abschlag für Gas und Wärme erlassen wird. Der Bund übernimmt die Kosten dafür. Die Einmalzahlung soll als spürbare Entlastung in der Energiekrise dienen. Die Kundinnen und Kunden der GSW müssen den Abschlag für den Dezember nicht bezahlen.
Wir erläutern, was das konkret für unsere Kundinnen und Kunden bedeutet. Dabei gibt es in der Umsetzung unterschiedliche Verfahren – je nachdem, wie der Kunde seine Abschläge und Rechnungen bezahlt:
- Die Kunden, die ihre Energierechnung per SEPA-Lastschriftverfahren tätigen, müssen nichts tun, damit der Dezember-Abschlag gespart wird. Die GSW kümmern sich um das gesamte Prozedere und ziehen den Betrag für Gas oder Fernwärme zum 1. Dezember 2022 nicht ein.
- Die Kunden, die monatlich eine Überweisung tätigen, müssen ihre Zahlung für Dezember eigenständig stoppen: Das gilt allerdings nur für den Betrag für Gas oder Fernwärme. Bezieht der Kunde bei den GSW auch Strom und/oder Wasser, muss hierfür der Betrag weitergezahlt werden. Der Betrag für Gas oder Fernwärme muss zudem ab Januar 2023 wieder turnusgemäß überwiesen werden.
- Die Kunden, die einen Dauerauftrag erteilt haben, müssen diesen zwei Mal ändern. Der Betrag für Gas oder Fernwärme muss im Dezember nicht überwiesen werden. Ab Januar muss der Dauerauftrag wieder um die Zahlung für Gas oder Fernwärme angepasst werden.
Dabei gilt zu beachten: Sie müssen ausschließlich den Betrag für Gas oder Fernwärme im Dezember nicht zahlen. Wenn Sie auch Strom und/oder Wasser bei den GSW beziehen, müssen Sie diesen Abschlag wie gewohnt bezahlen. In diesem Zusammenhang wird erneut ein Vorteil des SEPA-Mandates deutlich. Denn hier sorgen wir für die Abwicklung. Sie finden ihren aktuellen, monatlichen Abschlag für Gas oder Fernwärme auf dem Schreiben für die Abschlagsanpassung, das wir Mitte Juli verschickt haben.