Unsere Kunden spüren nun die Entlastung durch Energiepreisbremsen

Spezielle Regelung bei Jahresvorauszahlern

Rund um die komplexe Umsetzung der Energiepreisbremsen gibt es bei vielen unserer Kundinnen und Kunden derzeit Aufklärungsbedarf. Einige Fragen drehen sich dabei vor allem um die spezielle Regelung bei Jahresvorauszahlern. Bei Kundinnen und Kunden, die ihre Energierechnung per Jahreszahlung begleichen, gilt es einiges zu beachten.

Die Jahresvorauszahler bekommen rückwirkend ihren Entlastungsbetrag für die Monate Januar, Februar, März und April überwiesen. Die Anweisung bei den Kreditinstituten ist bereits erfolgt, sodass die Kunden in diesen Tagen das Geld auf ihrem Konto haben. Ab Mai wird der Entlastungsbetrag dann monatlich an die Kunden ausgezahlt. Es ändert sich also nichts am Prozedere der jährlichen Zahlung. Jahresvorauszahler müssen auch weiterhin keine monatlichen Abschläge zahlen, da sie ihre Energierechnung per Jahreszahlung begleichen.

In dem Informationsschreiben rund um die Umsetzung der Strompreisbremse wurden die Jahresvorauszahler wie alle anderen Kunden der GSW über ihren prognostizierten Jahresverbrauch und ihren individuellen Entlastungsbetrag informiert. Weil es sich um ein standardisiertes Schreiben handelt, wurden darin auch monatliche Abschläge aufgeführt, die bei Jahresvorauszahlern allerdings nicht zu berücksichtigen sind.

Für die Umsetzung der Energiepreisbremsen hat der zuständige IT-Dienstleister der GSW ein gesondertes Software-Programm auferlegt. Eine besondere Herausforderung lag dabei in der Abwicklung für Jahresvorauszahler. Denn dieses Angebot bieten Energieversorger nur noch selten an. „So konnten wir unsere Kunden schnell über ihren Entlastungsbetrag informieren, damit dieser auch zahlungswirksam werden kann. Dass bei Jahresvorauszahlern dabei auch ein monatlicher Abschlag mitgeteilt wurde, kann für Missverständnisse gesorgt haben. Dafür entschuldigen wir uns“, erklärt GSW-Geschäftsführer Jochen Baudrexl.

Sollten weiterhin Fragen zur Umsetzung der Energiepreisbremsen bestehen, sind unsere Kundenberaterinnen und -berater erreichbar unter der Telefonnummer (02307) 978-2222 oder per E-Mail an kundenbetreuung@gsw-kamen.de. Da der Aufklärungsbedarf zur Umsetzung des Entlastungspaketes der Bundesregierung derzeit sehr hoch ist, bitten wir um Verständnis, wenn es zu längeren Wartezeiten als üblich kommen sollte. Alle weiteren Informationen zu den Preisbremsen gibt’s auf unserer Info-Seite Unsere Energie

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