Jahresverbrauchsabrechnung 2022 - Rechnungen treffen in der ersten Februar-Hälfte bei den Kunden ein

Anfang Februar startet der Versand unserer Jahresverbrauchsrechnung 2022 in mehreren Paketen.

Aus organisatorischen und logistischen Gründen findet der Versand unserer rund 70.000 Rechnungen in insgesamt zehn Paketen statt. Das bedeutet, dass nicht alle Kunden und Kundinnen gleichzeitig Post von uns erhalten. Insgesamt erstreckt sich der Versand über knapp sieben Werktage.

Bitte beachten Sie, dass in der Rechnung der neue monatliche Abschlag ab März 2023 noch nicht die Entlastungen, die sich aus den staatlichen Preisbremsen für Strom und Wärme ergeben, berücksichtigt. Die Abwicklung der Preisbremsen mit der Ermittlung der individuellen Entlastungsbeträge ist ein sehr komplexer Prozess, der parallel mit unserem IT-Systempartner läuft. Bis die Daten ermittelt sind und in unser System überführt sind, dauert es noch ein paar Tage. Alle Kundinnen und Kunden, bei denen die Preisbremse greift, werden aber bis zum 01. März 2023 über ihren individuellen Entlastungsbeitrag und dem sich daraus ergebenden neuen Abschlag schriftlich informiert. Denn natürlich werden die positiven Effekte der Preisbremsen an unserer Verbraucherinnen und Verbraucher gemäß den gesetzlichen Vorgaben weitergegeben. „Dank der von der Bundesregierung beschlossenen Preisbremsen werden unsere Kundinnen und Kunden eine Entlastung auf ihrer Energierechnung spüren“, sagt GSW-Geschäftsführer Jochen Baudrexl.

Durch die vom Bund beschlossenen Preisbremsen wird der Preis für einen Großteil des Energieverbrauches gedeckelt. Im Strom müssen Verbraucher für 80 Prozent ihres Jahresverbrauches maximal 40 Cent pro Kilowattstunde bezahlen. Die Gaspreisbremse hingegen kommt für unsere Kunden nicht zum Tragen. Denn hier liegt der Arbeitspreis unter dem staatlichen Deckel von 12 Cent pro Kilowattstunde. Für Fernwärme-Kunden ist entscheidend, an welches Netz sie angeschlossen sind. Kunden in den Fernwärmenetzen Kamen Karree und Seseke Aue profitieren von der Deckelung. Bei den Kunden im Fernwärmegebiet Bergkamen hingegen greift sie nicht, weil der Arbeitspreis hier unter der Preisbremse liegt. Aufgrund der verschiedenen Energieträger und den damit verbundenen gesetzlich vorgeschriebenen Index-Werten stellen sich die Preise je Netz unterschiedlich dar. Generell gilt: Die staatlich gedeckelten Preise entfalten ihre Wirkung ab März 2023 und sind rückwirkend zudem für Januar und Februar anzuwenden. Die Preisbremsen gelten jeweils für einen Großteil des Energieverbrauches und den Arbeitspreis.

Uns ist bewusst, dass es zur Jahresverbrauchsabrechnung und den Preisbremsen einen erhöhten Beratungsbedarf bei unseren Kunden geben könnte. Deshalb haben wir wieder ein Call-Center mit zusätzlichem Personal eingerichtet. Das Team ist erreichbar unter der Telefonnummer (02307) 978-2222.

Alles zu den Preisbremsen und der generellen Situation auf dem Energiemarkt lesen Sie auf unserer Infoseite.

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