Abwendungsvereinbarung
Wenn Ihnen die Einstellung der Versorgung aufgrund eines Zahlungsrückstandes angekündigt wurde, können Sie noch reagieren und mit einer Abwendungsvereinbarung die Sperrung der Strom- oder Erdgaslieferung vermeiden.
Die Abwendungsvereinbarung muss vollständig ausgefüllt vor einer Sperrung bei uns eingehen. Durch die Abwendungsvereinbarung können Sie Ihre Zahlung einmalig kostenfrei bis zu 14 Tagen stunden. Der vollständige Rechnungsbetrag muss spätestens innerhalb von 6 Monaten beglichen werden. Eine Abwendungsvereinbarung kann nicht mehrfach in Anspruch genommen werden.
SEPA-Basis-Lastschriftmandat
Wenn Sie sich den Weg zur Bank sparen wollen, dann nehmen Sie einfach am komfortablen SEPA-Basis-Lastschrifteinzugsverfahren teil.
Die Vorteile:
- Sie brauchen sich nicht mehr um Ihre Zahlungen zu kümmern
- Sie müssen keine Zahlungstermine im Auge behalten
- Sie sparen die Überweisungsgebühren
Selbstverständlich können Sie Ihr Lastschriftmandat jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Das Formular steht Ihnen hier zum Download bereit.