Änderung des Strompreisbremsengesetz für Kunden mit Nachtspeicherheizung beschlossen

Bundesregierung beschließt neuen Referenzpreis: 36 ct/kWh

Mit Beginn des Jahres 2023 wurden die so genannten Preisbremsen eingeführt. 80 % des Verbrauchs wird durch einen gesetzlichen Preis gedeckelt. Die übrigen 20 % werden zum gültigen Tarifpreis bezogen. Für Strom liegt dieser Preisdeckel bei 40 ct/kWh. Für Gas bei 12 ct/kWh. Lange wurde auf politischer Ebene über eine höhere Entlastung für Kundinnen und Kunden mit Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpe diskutiert. Nach der Sommerpause wurde die Änderung des Strompreisbremsegesetzes (§5, Absatz 3) im Bundesrat beschlossen und ist am 2. August in Kraft getreten.

„Der gewünschte Effekt ist ausgeblieben“, fasst Thorsten Siegert, Abteilungsleiter Kundenbetreuung bei den Gemeinschaftsstadtwerken (GSW) Kamen, Bönen, Bergkamen, das Gesetz kurz und knapp zusammen. Denn statt 40 ct/kWh beträgt der Preisdeckel für Nachtspeicherkunden nun 36 ct/kWh. Dieser neue Referenzpreis gilt für alle Kunden mit einer Doppeltarifmessung. Das Gesetz sieht eine Berücksichtigung der Verbrauchs-Zeiträume vor. Demnach ergeben sich die 36ct/kWh aus einer Mischkalkulation aus 40 ct/kWh für den Hochtarif und 28 ct/kWh für den Niedertarif. Wärmepumpenkunden mit Eintarifmessung werden nicht, wie zunächst erwartet, zusätzlich entlastet. Für sie gilt weiterhin der Referenzpreis von 40 ct/kWh.

Bei allen Kundinnen und Kunden mit einer Zweitarifmessung wird die leichte Anpassung des Preisdeckels ab dem 01.10.2023 automatisch im Abschlag berücksichtigt. Für die Monate August und September erfolgt die Verrechnung im Zuge der Jahresverbrauchabrechnung im Februar 2024.

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