Netzanschluss von Erzeugungsanlagen

Sie beabsichtigen, eine Erzeugungsanlage errichten zu lassen? Dann wenden Sie sich direkt an uns. Bei der Planung, Installation und Änderung von „Eigenerzeugungsanlagen“ mit Parallelbetrieb gelten entsprechende Vorgaben und Richtlinien zu Technik und Anschlussbedingungen der GSW.

Nachfolgend finden Sie alle Anträge.

Anmeldung und Inbetriebnahme einer PV-Anlage

Um einen sicheren Netzbetrieb zu garantieren, müssen sich alle Photovoltaikanlagen, mit einer Modulleistung ab 25 Kilowatt-peak (kWp), am Einspeisemanagement beteiligen. Fehlt zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme die Umsetzung des Einspeisemanagements, wird die EEG-Vergütung der Anlage auf Null reduziert.
Die Messkonzepte nach EEG sind entsprechend dem „Datenblatt Messkonzept“ anzuwenden.

Bitte füllen Sie dieses Formular aus:

Anmeldung PV-Anlage

Nachdem wir Ihr Antragsformular erhalten haben, informieren wir Sie schriftlich über den weiteren Ablauf. Sollten Ihre Unterlagen unvollständig sein, teilen wir Ihnen mit, welche zusätzlichen Angaben wir noch benötigen. Liegen alle notwendigen Informationen vor, prüfen wir mit Hilfe einer Netzverträglichkeitsberechnung, ob das Verteilnetz die gewünschte Einspeiseleistung aufnehmen kann.

Zu guter Letzt erhalten Sie von uns eine schriftliche Netzanschlusszusage und damit die Bestätigung, ins Stromnetz der GSW einzuspeisen (vorausgesetzt, die in Schritt 2 beschriebene Inbetriebnahme ist abgeschlossen).

Sind die Installationsarbeiten abgeschlossen, muss ein beim Verteilnetzbetreiber eingetragenes Unternehmen die Inbetriebsetzung der Photovoltaikanlage beantragen.

Dabei benötigen wir folgende Formulare:

Achtung: Im Mittelspannungsnetz müssen wir als Netzbetreiber aus netzsicherheitstechnischen Gründen die Abnahme bzw. Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage vornehmen. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig, mindestens 14 Tage vorher mit uns den gewünschten Inbetriebsetzungstermin.

Die Abrechnung einer Anlage im Niederspannungsnetz erfolgt in der Regel auf Basis von Abschlagszahlungen an den Anlagenbetreiber. Zum Ende eines Kalenderjahres wird der Anlagenbetreiber gebeten, die Stromzählerstände für Erzeugung und/oder Netzeinspeisung bekannt zu geben. Anschießend wird eine Abrechnung in Form einer Gutschrift erstellt, bei welcher die bereits ausgezahlten Abschläge berücksichtigt werden.

Die Vergütung von Anlagen, die in das Mittelspannungsnetz einspeisen, erfolgt in der Regel durch Rechnungsstellung des Anlagenbetreibers an die GSW GmbH.

Dies gilt für alle Anlagen, die  sich nicht in der sogenannten Direktvermarktung befinden, beziehungsweise während der Förderdauer.

Anmeldung einer Mini-Solaranlage / Balkon-Solaranlage

Mit kleinen Photovoltaik-Anlagen, die auf Balkonen, Garagen oder im Garten installiert werden können, können auch Mieterinnen und Mieter ihren eigenen, umweltfreundlichen Strom mit Sonnenenergie erzeugen. Wer eine steckerfertige Erzeugungsanlage für den eigenen Engergieverbrauch installieren möchte, ist dazu verpflichtet, diese beim Netzbetreiber anzumelden. Das ist nicht nur für die Netzstabilität wichtig, sondern auch obligatorisch, weil für die Installation einer steckerfertigen PV-Anlage der jeweilige Stromzähler überprüft werden muss. Der Zähler muss eine Rücklaufsperre vorweisen. Denn: Mit einer Mini-PV-Anlage wird der Strom, der nicht für den Eigenverbrauch genutzt wird, ins Netz eingespeist.

Ein Verstoß gegen die Registrierungspflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Mini-PV-Anlage kann einfach und kostenlos online bei uns angemeldet werden.

Alle Erzeugungsanlagen, auch Mikro-PV-Anlagen, müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden, da Sie in der Gesamtheit Einfluss auf das Netz und dessen Sicherheit haben können.

Nutzen Sie dafür bitte dieses Formular:

Anmeldung Mikro-PV-Anlage (bis 600 Watt)

Außerdem ist eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister nötig.

Anmeldung und Inbetriebnahme einer KWK-Anlage

Um einen sicheren Netzbetrieb zu gewährleisten, müssen sich alle KWK-Anlagen
(> 100 kW) am Einspeisemanagement beteiligen. Fehlt zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme die Umsetzung des Einspeisemanagements, wird die Vergütung der Anlage auf Null reduziert.
Die Messkonzepte sind entsprechend dem „Datenblatt Messkonzept“ anzuwenden.

Um den Netzverknüpfungspunkt festzulegen, benötigen wir folgende Formulare:

• Datenblatt Anmeldung für Eigenerzeugungsanlagen außer Photovoltaikanlagen
• Konformitätsnachweis (diesen erhalten Sie von Ihrem Anlagenplaner bzw. Installationsunternehmen)
• Lageplan (diesen erhalten Sie von Ihrem Anlagenplaner bzw. Installationsunternehmen)
• Unbedenklichkeitsbescheinigung (diesen erhalten Sie von Ihrem Anlagenplaner bzw. Installationsunternehmen)
• Projektschaltschild (diesen erhalten Sie von Ihrem Anlagenplaner bzw. Installationsunternehmen)

Nachdem Sie den Netzanschluss beantragt haben, schicken wir Ihnen ausführliche Informationen zum weiteren Ablauf. Sollten Ihre Unterlagen unvollständig sein, teilen wir Ihnen mit, welche zusätzlichen Angaben wir noch benötigen.
Liegen alle notwendigen Informationen vor, prüfen wir mit Hilfe einer Netzverträglichkeitsberechnung, ob das Verteilnetz die gewünschte Einspeiseleistung aufnehmen kann.
Schließlich erhalten Sie von uns eine schriftliche Netzanschlusszusage und damit die Bestätigung, ins Stromnetz der GSW einzuspeisen (vorausgesetzt, die in Schritt 2 beschriebene Inbetriebnahme ist abgeschlossen).

Sind die Installationsarbeiten abgeschlossen, muss ein beim Verteilnetzbetreiber eingetragenes Unternehmen die Inbetriebsetzung der KWK-Anlage beantragen.
Dabei benötigen wir folgende Formulare:

Achtung: Im Mittelspannungsnetz müssen wir als Netzbetreiber aus netzsicherheitstechnischen Gründen die Abnahme bzw. Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage vornehmen. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig, mindestens 14 Tage vorher mit uns den gewünschten Inbetriebsetzungstermin.

Der Anlagenbetreiber stellt der GSW GmbH die Einspeisung sowie den für jede Anlage spezifischen KWK-Bonus unter Berücksichtigung des jeweils anzuwendenden Preises quartalsweise in Rechnung.

Die Vergütungsdauer erfolgt unter Berücksichtigung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.

Anmeldung und Inbetriebnahme einer Biomasse-, Wasserkraft-, Windenergie- oder Geothermieanlage

Um einen sicheren Netzbetrieb zu garantieren, müssen sich alle Biomasse-, Wasserkraft-, Windenergie- oder Geothermieanlagen (> 100 kW) am Einspeisemanagement beteiligen. Fehlt zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme die Umsetzung des Einspeisemanagements, wird die Vergütung der Anlage auf Null reduziert.
Die Messkonzepte nach EEG sind entsprechend dem „Datenblatt Messkonzept“ anzuwenden.

Um den Netzverknüpfungspunkt festzulegen, benötigen wir folgende Formulare:

• Datenblatt Anmeldung für Eigenerzeugungsanlagen außer Photovoltaikanlagen
• Konformitätsnachweis (erhalten Sie von Ihrem Anlagenplaner bzw. Installationsunternehmen)
• Lageplan (erhalten Sie von Ihrem Anlagenplaner bzw. Installationsunternehmen)
• Unbedenklichkeitsbescheinigung (erhalten Sie von Ihrem Anlagenplaner bzw. Installationsunternehmen)
• Projektschaltschild (erhalten Sie von Ihrem Anlagenplaner bzw. Installationsunternehmen)

Nachdem Sie den Netzanschluss beantragt haben, schicken wir Ihnen ausführliche Informationen zum weiteren Ablauf. Sollten Ihre Unterlagen unvollständig sein, teilen wir Ihnen mit, welche zusätzlichen Angaben wir noch benötigen.
Liegen alle notwendigen Informationen vor, prüfen wir mit Hilfe einer Netzverträglichkeitsberechnung, ob das Verteilnetz die gewünschte Einspeiseleistung aufnehmen kann.
Schließlich erhalten Sie von uns eine schriftliche Netzanschlusszusage und damit die Bestätigung, ins Stromnetz der GSW einzuspeisen (vorausgesetzt, die in Schritt 2 beschriebene Inbetriebnahme ist abgeschlossen).

Sind die Installationsarbeiten abgeschlossen, muss ein beim Verteilnetzbetreiber eingetragenes Unternehmen die Inbetriebsetzung der Biomasse-, Wasserkraft-, Windenergie- oder Geothermieanlage beantragen.
Dabei benötigen wir folgende Formulare:
Achtung: Im Mittelspannungsnetz müssen wir als Netzbetreiber aus netzsicherheitstechnischen Gründen die Abnahme bzw. Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage vornehmen. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig, mindestens 14 Tage vorher mit uns den gewünschten Inbetriebsetzungstermin.

Der Anlagenbetreiber stellt der GSW GmbH monatlich die eingespeiste Energie unter Berücksichtigung des für die Anlagen spezifischen Vergütungssatzes in Rechnung.

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