Abwicklung zu den Preisbremsen finalisiert – Neue Abschlagshöhe wird Ihnen in Kürze mitgeteilt

Unsere Kundenberaterinnen und -berater helfen bei Fragen rund um die Umsetzung der Preisbremsen.

Informationsschreiben werden bald verschickt

Neue Abschläge werden bekanntgegeben: Gespannt warten unsere Kundinnen und Kunden in diesen Tagen auf die Informationsschreiben rund um die Umsetzung der Preisbremsen. Nach einer komplexen und intensiven Abwicklung mit dem zuständigen IT-Dienstleister können wir Ihnen nun die neuen Abschläge und die Höhe der individuellen Entlastungsbeträge mitteilen. Im Laufe der kommenden Woche (Kalenderwoche 13) werden die entsprechenden Schreiben an die Kunden verschickt. Darin erklären wir Ihnen, wie die Entlastung der Bundesregierung konkret spürbar wird.

Durch die Preisbremsen wird der Preis für einen Großteil des prognostizierten Energieverbrauches gedeckelt. Im Strom müssen Verbraucher für 80 Prozent ihres prognostizierten Jahresverbrauches maximal 40 Cent pro Kilowattstunde bezahlen.

Die Grundlage zur Berechnung des Entlastungsbetrages bildet damit der prognostizierte Jahresverbrauch. Diesen haben wir für jeden einzelnen Kunden wie folgt errechnet:

  • Für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs gilt der staatlich gedeckelte Preis von 40 Cent pro Kilowattstunde. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde gilt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis, der ebenfalls in der Rechnung aufgeführt wird.
  • Daraus bildet sich schließlich der individuelle Entlastungsbetrag durch die Strompreisbremse. Neben diesem Betrag sowie die bisherige Abschlagshöhe wird auch der neue, monatliche Abschlag unter Berücksichtigung der Strompreisbremse aufgeführt. Dieser gilt ab dem 1. Mai 2023.
  • Denn: Der monatliche Abschlag für April muss noch einmal gesondert betrachtet werden. Hier werden rückwirkend die Entlastungsbeträge für die Monate Januar, Februar und März sowie für April berücksichtigt. Sollte ein Kunde über ein Guthaben aus der vergangenen Jahresendabrechnung verfügen, wird dieses mit der Abschlagszahlung verrechnet. Kunden, die nicht am bequemen SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, sondern ihre Energierechnung per monatlicher Überweisung zahlen, müssen den individuellen Zahlbetrag für die Monate Januar, Februar, März und April selbst berechnen und entsprechend begleichen.

„Die Umsetzung der Strompreisbremse war sehr komplex und zeitintensiv. Wir sind froh, dass wir unseren Kundinnen und Kunden nun ihre individuellen Entlastungsbeträge und neuen monatlichen Abschläge mitteilen können. Wir bedanken uns für die Geduld, die unsere Kundinnen und Kunden rund um die Abwicklung bewiesen haben“, sagt Thorsten Siegert, Leiter der GSW-Kundenbetreuung.

Während die Strompreisbremse für eine spürbare Entlastung bei unseren Kundinnen und Kunden sorgt, kommt der Gaspreisdeckel nicht zum Tragen. Denn hier liegt der Arbeitspreis unter dem staatlichen Deckel von 12 Cent pro Kilowattstunde. Für Fernwärme-Kunden ist entscheidend, an welches Netz sie angeschlossen sind. Kunden in den Fernwärmenetzen Kamen Karree und Seseke Aue profitieren von der Deckelung. Bei den Kunden im Fernwärmegebiet Bergkamen hingegen greift sie nicht, weil der Arbeitspreis hier unter der Preisbremse liegt. Aufgrund der verschiedenen Energieträger und den damit verbundenen gesetzlich vorgeschriebenen Index-Werten stellen sich die Preise je Netz unterschiedlich dar.

Den Verantwortlichen der GSW ist bewusst, dass es rund um die Preisbremsen einen erhöhten Beratungsbedarf bei den Kunden geben könnte. Unsere Kundenberaterinnen und -berater sind erreichbar unter der Telefonnummer (02307) 978-2222 oder per E-Mail an kundenbetreuung@gsw-kamen.de. Alle weiteren Informationen zu den Preisbremsen und der Jahresendabrechnung gibt’s zudem auf unserer Info-Seite

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