Zum Jahresende findet die Zähler-Ablesung statt

Zum Jahresende fragen wir die Zählerstände unserer Verbraucherinnen und Verbraucher ab. Dabei gilt es, einige Dinge zu beachten. Auf dieser Seite haben wir neben einem Erklärbild auch ein Video vorbereitet, in dem wir zeigen, wie genau die Zählerstände abgelesen werden.

  • Stromzähler: Angabe OHNE Nachkommastelle
    Bei einem Doppeltarifzähler – also mit jeweils einem Wert für den Haupttarif (HT) und den Nebentarif (NT) – müssen beide Zählerstände übermittelt werden. Der jeweils unterstrichene bzw. angeleuchtete Wert bildet dabei den aktuellen Tarif.
  • Gaszähler: Angabe OHNEKommastelle
  • Wasserzähler: Hier gibt es keine Kommastelle
  • Wärmezähler:­Angabe MITNachkommastellen .

So lesen Sie Ihre Zählerstände richtig ab

Wir weisen darauf hin, dass mit der Aktivierung des Videos durch Betätigung der Abspiel-Funktion Daten an den jeweiligen Anbieter übermittelt werden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

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Online-Portal für die Übermittlung der Zählerstände nutzen

Nicht alle Kundinnen und Kunden müssen den Zählerstand selbst ablesen: Einige Zählerstände im Versorgungsgebiet werden von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgenommen. Das gilt beispielsweise für größere Wohneinheiten mit Mietern. Hier sind die Zähleranlagen zum Teil nicht für jeden Mieter zugänglich – etwa zum Schutz vor Vandalismus oder Betrugsversuchen. Dann übernehmen die Hausverwalter, Hausmeister oder eben Mitarbeiter der GSW die Ablesung. Deshalb sind rund um die Zählerablesung zum Ende eines jeden Jahres also verstärkt Mitarbeiter der GSW im Versorgungsgebiet im Einsatz. Sie sind an ihrem Dienstausweis als GSW-Mitarbeiter erkennbar.

Sie können uns über verschiedene Wege Ihren Zählerstand mitteilen. Am einfachsten ist es, die Online-Eingabe zu nutzen. Wer seinen Zählerstand direkt im Online-Portal eingibt, spart sich nicht nur den Weg zur Post oder zum GSW-Kundencenter. Der- oder diejenige hat gleichzeitig die Chance auf attraktive Gewinne. Zum Jahreswechsel 2023/2024 haben wir unter allen Online-Einsendungen drei iPhones 15 verlost.

Die Zählerstände zum Stichtag 31. Dezember 2023 benötigen die GSW als Grundlage für die Jahresendabrechnung, die im Frühjahr 2024 erfolgt. Sollte der Zählerstand nicht rechtzeitig an uns übermittelt worden sein, wird der Zählerstand anhand des Verbrauches in der Vergangenheit geschätzt.

Die Zählerstandübermittlung für das Jahr 2023 ist beendet.

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