Wegfall der Gasumlage und Senkung der Umsatzsteuer als Entlastung für unsere Kunden

Die Senkung der Umsatzsteuer sowie der Wegfall der Gasumlage zum 1. Oktober sorgen für eine Entlastung bei unseren Kundinnen und Kunden.

Spürbare Auswirkungen des Entlastungspaketes der Bundesregierung

Entlastung auf dem Energiemarkt: Das von der Bundesregierung kurzfristig beschlossene Entlastungspaket hat auch konkrete Auswirkungen auf unsere Kundinnen und Kunden. Der Wegfall der Gasumlage über die geplante Höhe von 2,419 Cent pro Kilowattstunde wird ebenso spürbar sein wie die Senkung der Umsatzsteuer von 19 auf 7 Prozent.

„Wie wir bereits angekündigt haben, werden wir den Wegfall der Gasumlage eins zu eins an unsere Kundinnen und Kunden weitergeben. Ebenso wird selbstverständlich die Senkung der Mehrwertsteuer bei den Kunden ankommen“, erklärt Jochen Baudrexl, Geschäftsführer der GSW. „Wir freuen uns, dass es damit eine spürbare Entlastung für unsere Kunden gibt.“

Dass die Bundesregierung die Gasumlage kurzfristig vor dem geplanten Inkrafttreten zum 1. Oktober gekippt hat, stellt die GSW vor gewisse Herausforderungen. So müssen die Preise ab dem 1. Oktober neu kalkuliert werden. Der Wegfall der Gasumlage und die Senkung der Umsatzsteuer federn die im Vorfeld angekündigte und vorgesehene Preiserhöhung ein Stück weit ab. Dennoch wird es eine – wenn auch deutlich geringer ausfallende – Preisanpassung zum 1. Oktober geben.

Abschlagszahlungen werden nicht geändert

In den Tarifen der GSW wird sich unter anderem die ebenfalls zum 1. Oktober beschlossene und weiterhin bestehende sogenannte Gasspeicherumlage widerspiegeln. Mit dieser vom Gesetzesgeber vorgegebenen Umlage soll gewährleistet werden, dass die vorgegebenen Füllstände der Gasspeicher erfüllt werden können. Die weiterhin enormen Preise auf dem Gas-Beschaffungsmarkt müssen zudem weiterhin berücksichtigt werden.

Die Preise gestalten sich ab dem 1. Oktober damit wie folgt: In den Erdgas-Tarifen erhöhen wir die Preise um 0,501 Cent pro Kilowattstunde (Netto)/ 0,536 Cent (Brutto). Gleichzeitig gibt es eine Entlastung aufgrund der Umsatzsteuer-Senkung von 19 auf 7 Prozent. Ein typischer Kunde im Sonderabkommen GSW Erdgas Fix mit einem Jahresverbrauch von 15.000 Kilowattstunden wird durch die Preisanpassung damit in seinen monatlichen Abschlägen um 52,93 Euro (Brutto) entlastet. Er zahlt damit rund 53 Euro weniger im Vergleich zu dem Betrag, den er hätte zahlen müssen, wenn die Gasumlage in Kraft getreten wäre und es keine Senkung der Umsatzsteuer gegeben hätte.

Anders als zunächst angekündigt werden wir nun mit den Abschlagszahlungen ab Oktober umgehen. Durch den Wegfall der Gasumlage werden die Abschläge ab diesem Monat nicht geändert. Möchten Sie Ihre Abschläge dennoch anpassen? Das ist möglich! Melden Sie sich dafür einfach bei unseren Kundenberaterinnen und -berater.

Generell können Sie, liebe Kundinnen und Kunden, Ihre Verbräuche im Gas und Strom uns zum Stichtag 30. September melden. Die Zählerstände können Sie noch bis zum 10. Oktober mitteilen – beispielsweise ganz einfach über die Online-Zählerstandseingabe

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