Die Kundinnen und Kunden, die ihre Energierechnung jährlich zahlen, bekommen rückwirkend ihren Entlastungsbetrag für die Monate Januar, Februar, März und April ausgezahlt. Ab Mai wird der Entlastungsbetrag dann monatlich ausgezahlt. Es ändert sich rund um die Umsetzung der Energiepreisbremsen also nichts am Prozedere der jährlichen Zahlung. Jahresvorauszahler müssen weiterhin keine monatlichen Abschläge zahlen, wenn sie ihre Energierechnung per Jahreszahlung begleichen.
Zur Information: Das Informationsschreiben, mit dem wir über die Umsetzung der Preisbremsen informiert haben, wurde an alle Kundinnen und Kunden der GSW verschickt. Jahresvorauszahler haben ebenfalls eine Information über ihre monatlichen Abschläge erhalten, weil es sich hierbei um ein standardisiertes Schreiben handelt. In dem Schreiben werden Jahresvorauszahler über ihren prognostizierten Jahresverbrauch und den staatlich gedeckelten Betrag sowie grundsätzlich über die Umsetzung der Strompreisbremse informiert. Weil es sich um ein standardisiertes Schreiben handelt, wurden darin auch monatliche Abschläge aufgeführt, die bei Jahresvorauszahlern jedoch nicht zu berücksichtigen sind.