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Wärmeversorgungsgebiet Bergkamen
Bei der Fernwärme handelt es sich um ein fertiges und ohne Umwandlungsverluste für unsere Wärmekunden verwendbares Endprodukt. Die Fernwärmeverträge sind in der Regel langfristige Verträge. Sie basieren auf einer gesetzlichen Verordnung (AVBFernwärmeV), die alle wesentlichen Regelungen enthält. Bei längerfristigen Verträgen ist es nicht möglich, einen für die gesamte Laufzeit gültigen Preis zu kalkulieren, der alle Risiken und Chancen abdeckt. Daher ist es aus Sicht des Kunden und des Wärmeversorgers zielführend, den Preis entsprechend den jeweiligen Marktbedingungen nach oben oder auch nach unten anzupassen. Dazu werden die Fernwärmepreise über Preisänderungsklauseln ermittelt.
Die Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an unsere Fernwärmenetze finden Sie hier.
Die Preisänderungsklauseln sind entsprechend den gesetzlichen Vorgaben so ausgestaltet, dass sie sowohl die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme (Kostenelement) als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt (Marktelement) angemessen berücksichtigen. Die über die Preisänderungsklauseln bestimmten Fernwärmepreise folgen demnach der Marktpreisentwicklung. Im Endeffekt werden damit sowohl sinkende Preise als auch steigende Preise, wie man sie derzeit im Markt sieht, abgebildet.
Der Krieg in der Ukraine hat die Preise an den Energiemärkten massiv beeinflusst. Alle Energieträger haben sich dabei teils extrem verteuert. Dramatische Preiserhöhungen waren dabei insbesondere bei den Strom-, Erdgas-, Holz- und Ölpreisen zu verzeichnen. Auch die Inflationsrate ist stark angestiegen. Diese Kostenentwicklung hat letztendlich überall zu Preiserhöhungen geführt. Unsere Fernwärmepreise bleiben davon ab dem 01.01.2023 auch nicht verschont.
Die Bundesregierung hat ein umfangreiches Paket geschnürt, um die Bürgerinnen und Bürger in der Energiekrise zu entlasten. Neben der bereits erfolgten Sofort-Hilfe - der Ersparnis des Dezember-Abschlages für Erdgas- und Fernwärmekunden - folgen Anfang 2023 die nächsten staatlichen Hilfen.
Mit der Wärmepreisbremse sollen Kunden für den Großteil ihres Energieverbrauches einen maximalen Arbeitspreis zahlen. Für den übrigen Teil gilt dann der aktuelle Tarifpreis des jeweiligen Energieversorgers. Die Wärmepreisbremse wirkt sich ausschließlich auf die Kunden im Fernwärme-Netz in Kamen aus. In Bergkamen kommt die Preisbremse nicht zum Tragen, weil der Tarif unterhalb des staatlichen Deckels liegt. Die unterschiedlichen Preise je Fernwärme-Netz entstehen durch die verschiedenen Energieträger, die jeweils zum Einsatz kommen.
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