Allgemeine Fragen

  1. An wen wende ich mich bei Fragen zu Energielieferung, Rechnung, Preisen, Tarifen?

    Einige dieser Fragen versuchen wir in unserem Internetauftritt zu beantworten. Sollte uns das nicht gelingen, können Sie uns telefonisch oder persönlich erreichen.

    In unseren Kundencentern erreichen Sie die Kollegen

    Montag - Freitag von 08:00 Uhr bis 12.00 und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 02307/978-280

    Wenn Sie persönliche Beratung benötigen, freuen unsere Kollegen in den Kundencentern sich auf Ihren Besuch.

    Kundencenter Kamen, Poststraße 4, 59174 Kamen, Tel. 02307/978-280

    Kundencenter Bönen, Am Bahnhof 2, 59199 Bönen, Tel. 02383/978-241

    Kundencenter Bergkamen, In der City 105, 59192 Bergkamen, Tel. 02307/978-262

  2. Ich ziehe um. Welche Angaben benötigen Sie von mir? (An- und Abmeldung)

    Im Falle einer Abmeldung benötigen wir von Ihnen:
    Kundennummer, Datum der Schlüsselübergabe, den Zählerstand am Tag der Schlüsselübergabe, die Verzugsanschrift und den Namen des Nachmieter (sofern bekannt).

    Im Falle einer Anmeldung benötigen wir von Ihnen:
    Vor- und Zuname der / des Vertragspartner(s), Geburtsdatum, Anschrift, Etagenbezeichnung, Name des Vormieters, Zählernummer, Datum der Schlüsselübernahme, Zählerstand zum Tag der Schlüsselübernahme, gewünschte Abschlagshöhe, Bankverbindung (sofern der Kunde uns eine Einzugsermächtigung erteilt)

    Hinweis: Die Grundversorgung bei den Stadtwerken muss schriftlich mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden.

  3. Wie oft im Jahr bekomme ich eine Rechnung?

    Ein Mal im Jahr erhalten Sie von uns die so genannte Jahresrechnung.


  4. Wieso ändert sich mein Abschlag jedes Jahr?

    Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Abschlag nach jeder Jahresrechnung aufgrund des aktuellen Verbrauches und der aktuellen Preise neu zu berechnen. So ist es beispielsweise nicht möglich, dass wir, obwohl Ihr Verbrauch gesunken ist, den gleichen Abschlag einziehen. Wir würden dann ein Guthaben ansammeln, das eigentlich Ihnen gehört und müssten es Ihnen dann mit der nächsten Jahresrechnung erstatten.




  5. Wie ergibt sich die Höhe meiner Abschlagsforderungen?

    Bei der Bemessung der Höhe Ihrer Abschläge gehen wir von den jeweils aktuellen Voraussetzungen aus. Also: Wie hoch ist Ihr Verbrauch zurzeit? Wie hoch wird demnach der Jahresverbrauch sein? Das Ganze wird dann mit den aktuellen Preisen multipliziert und auf die 12 Abschlagsmonate verteilt.

    Aktueller Verbrauch x aktuelle Preise : 12 Monate.

  6. Wie wird der Energieverbrauch festgestellt?

    Der Energie- und Wasserverbrauch wird einmal im Jahr durch Ablesen der Messgeräte festgestellt. Nach der Ablesung erstellen wir für Sie eine Jahresabrechnung unter Verrechnung der geleisteten Abschlagszahlungen. Für Abrechnungszeiträume, die kein volles Jahr umfassen, verrechnen wir für die festen Preisbestandteile (z.B. den Grundpreis) pro Kalendertag je 1/365.

  7. Welche Vorteile hat das Lastschriftverfahren?

    Es erleichtert Ihnen den Zahlungsverkehr und erspart unnötigen Zeitaufwand. Zahlungen können nicht vergessen werden und gehen pünktlich ein. Wir rufen die monatlichen Abschläge zum Fälligkeitstermin und den sich aus der Abrechnung ergebenen Restbetrag frühestens 14 Tage nach Rechnungsdatum von Ihrem Konto ab. Ergibt die Verbrauchsabrechnung ein Guthaben, wird Ihnen dieser Betrag 14 Tage nach Rechnungszustellung auf Ihrem Konto gutgeschrieben. Wenn Sie an unserem bequemen Lastschriftverfahren teilnehmen möchten: Ein Anruf unter Angabe Ihrer Kundennummer genügt.

  8. Mein Stromverbrauch ist zu hoch, was kann ich tun?

    Da kann es verschiedenste Gründe geben. Gern versuchen wir gemeinsam mit Ihnen diesen auf die Schliche zu kommen. Unter der Telefonnummer 02307/978-258 bieten wir eine kostenlose Energieberatung an. Zusätzlich leihen wir Ihnen gern ein Strommessgerät, damit Sie den Verbrauch der Endgeräte messen und eventuelle "Stromfresser" herausfinden können.

  9. Was versteht man unter KWK?

    KWKG = Kraft Wärme Kopplungs Gesetz.
    In einer Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage werden gleichzeitig Wärme und Strom erzeugt. Die Erzeugungsart ist besonders umweltschonend und wirtschaftlich. Ein vom Staat vorgegebener Bestandteil des Strompreises ist die KWK-Abgabe, mit der KWK-Anlagen finanziell gefördert werden.

  10. Was bedeutet EEG?

    EEG = Erneuerbare Energien Gesetz.
    Auch das EEG ist ein vorgegebener Bestandteil des Strompreises. Die Einnahmen aus dieser Abgabe werden direkt wieder in regenerative Energieerzeugung investiert (z.B. Wind- oder Solaranlagen), um die Erzeugung von umweltfreundlichem Strom zu unterstützen.

  11. Kann mein Zähler falsch messen?

    Dass Ihr Zähler falsch misst, ist äußerst unwahrscheinlich. Die Strom-, Gas- und Wasserzähler messen in 99 % aller Fälle korrekt. Selbstverständlich kann es dennoch sein, dass so ein Messgerät mal defekt ist. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Zähler fehlerhaft misst, führen wir gerne eine Befundprüfung durch. Bestätigt sich Ihr Verdacht, übernehmen wir selbstverständlich die Kosten für die Prüfung. Stellt sich jedoch heraus, dass der Zähler einwandfrei misst, stellen wir Ihnen den Betrag der Befundprüfung in Rechnung. Die Preise sind anzufragen.

Fragen zu Strom

  1. Wie setzt sich der Preis für eine Kilowattstunde Strom zusammen?

    Im Preis enthalten sind die Netznutzungsentgelte, Bezugskosten und Vertriebs- und Servicekosten, die bei Ihrem Energieversorger entstehen. Rund 40 Prozent der Kosten für den Strom fallen durch staatliche Abgaben an. Dazu gehören die KWK-Abgabe und das EEG. Außerdem beinhaltet der Preis die Stromsteuer und die Konzessionsabgabe. Hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer von zurzeit 19%.

  2. Warum zahle ich auf die Stromsteuer noch eine Umsatzsteuer?

    Das ist gesetzlich geregelt. Die Stromsteuer unterliegt laut Umsatzsteuergesetz der Umsatzsteuer.

  3. Wie setzt sich der Strom der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen zusammen?

    24 % Erneuerbare Energien (z.B. Wasserkraft, Windkraft, Sonnenenergie), 17 % Kernkraft und 59 % fossile und sonstige Energieträger (z.B. Steinkohle, Erdgas)

  4. Wofür zahle ich den Grundpreis und den Verbrauchspreis?

    Der Grundpreis: ist der Preis für die Bereitstellung der Energie, der Messeinrichtungen, der Verrechnung und des Inkassos von elektrischer Leistung.
    Der Verbrauchspreis ist das Entgelt für jede abgenommenen kWh Strom.

Fragen zu Gas

  1. Mein Gaszähler misst den Verbrauch in cbm, auf meiner Rechnung wird der Verbrauch jedoch in kWh umgerechnet. Warum?

    Die Umrechnung erfolgt zu Ihrem Vorteil. Die abgelesenen Kubikmeter (m?) werden anhand des Brennwertfaktors in kWh umgerechnet. Der Brennwertfaktor zeigt an, wie viel Wärme in einem m? Gas enthalten ist. Der Brennwert innerhalb eines Kubikmeters Brennstoff könnte schwanken. Eine Kilowattstunde ist jedoch eine feste Einheit.

  2. Wie kommt der Umrechnungsfaktor zustande?

    Um sicherzustellen, dass der Brennwertfaktor stimmt, werden mehrmals täglich Qualitätsmessungen durchgeführt. Aus den Messungen wird ein Mittelwert gebildet, mit dem der Kubikmeter Erdgas multipliziert und in Kilowattstunden umgerechnet wird. Als "Daumenwert" können Sie mit der Zahl 12 multiplizieren.

  3. Wie werden Verbräuche bei unterjähriger Gaspreisanpassung berechnet?

    Zum 01.01., zum 01.04. und zum 01.07.2009 haben wir unsere Erdgaspreise gesenkt.
    Den anteiligen Verbrauch haben wir anhand von Temperaturdaten,
    welche uns der Deutsche Wetterdienst (DWD) für jeden Monat mitteilt, rechnerisch ermittelt.

    Für die einzelnen Zeiträume ergeben sich folgende Aufteilungen:

    01.01.2009 - 31.03.2009        rund 46,94 %
    01.04.2009 - 30.06.2009        rund 13,02 %
    01.07.2009 - 31.12.2009:       rund 40,04 %


    Jeweils abhängig vom genauen Ablesezeitpunkt.

  4. Wie riecht entwichenes Gas?

    Im Prinzip ist Gas geruchlos. Damit Gasundichtigkeiten jedoch frühzeitig erkannt werden ist ihm ein so genanntes Odormittel beigefügt, um ausströmendes Gas im Gefahrenfall wahrnehmen zu können. Es wird als alarmierend, chemisch und irritierend wahrgenommen und unbewusst sofort mit Gas in Verbindung gebracht.

  5. Wofür zahle ich den Grundpreis und den Arbeitspreis?

    Der Grundpreis ist der Preis für die Bereitstellung der Energie, der Messeinrichtungen, der Verrechnung und des Inkassos.
    Der Arbeitspreis ist der Preis für die bezogene Kilowattstunde Gas.

 

 

Online Center Login


Passwort vergessen >
Benutzername vergessen >

Aktuelle Meldungen

Aktuelle Meldungen

09.05.12 10:48

GSW überprüft das Gasnetz im Versorgungsgebiet

Maßnahme endet im November 2012


Kat: Allgemeine News, Privatkunden, Geschäftskunden, Unternehmen
17.04.12 15:46

Polizei warnt vor Trickbetrügern

Was tun, wenn es an der Haustür klingelt?

Die Polizei in Kamen warnt vor Trickbetrügern, die sich...


Kat: Allgemeine News, Privatkunden, Geschäftskunden
10.04.12 11:56

Hinweis für Kunden der Erdgas-Tankstelle

Wartungsarbeiten vom 16.04 bis 18.04.


Kat: Privatkunden, Geschäftskunden
zum Archiv ->