
Veröffentlichungspflicht gemäß § 52 I EEG - Information der Öffentlichkeit
Der § 52 Abs. 1 Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) vom 25. Oktober 2008 sieht eine Veröffentlichung der aggregierten Letztverbraucher-Strommengen entsprechend der EEG-Jahresabrechnung mit den Übertragungsnetzbetreibern für alle Elektrizitätsversorgungsunternehmen vor. Nachfolgend sind die von der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen - Bönen - Bergkamen für das Jahr 2010 gemeldeten Daten aufgeführt. Bericht über die Ermittlung der Daten nach § 52 Abs. 1 EEG:
Stromabsatz an Letztverbraucher in 2010:
Amprion 407.162.897 kWh
Transpower 905.178 kWh
EnBW 252.073 kWh
Elektrizitätsunternehmen: GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH
Kamen - Bönen - Bergkamen
Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 20001955
Vorgelagerter Netzbetreiber (ÜNB): Amprion GmbH
Gesetzliche Grundlagen:
Gemäß § 52 Abs. 1 EEG sind Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet, auf ihren Internetseiten einen Bericht über die Ermittlung der von ihnen nach § 49 EEG an die Übertragungsnetzbetreiber und die Bundesnetzagentur mitgeteilten Daten unverzüglich nach dem 30. September eines Jahres zu veröffentlichen und bis zum Ablauf des Folgejahres vorzuhalten.
Datenübermittlung:
Bericht über die Ermittlung der Letztverbrauchermengen, welche die Aufnahme der sogenannten EEG-Quotenstrommengen in den folgenden Übertragungsnetzbereichen auslösen:
- Amprion GmbH
- transpower Stromübertragungs GmbH
- EnBW Transportnetze AG
An die genannten drei Übertragungsnetzbetreiber wurden die aggregierten Letztverbraucher-Strommengen entsprechend der EEG Jahresabrechnung der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen - Bönen - Bergkamen gemeldet. An die Amprion GmbH sind Mengen, die unter die Härtefallregelung des § 40 EEG fallen, gemeldet worden. In den anderen Regelzonen sind keine privilegierten Strommengen der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen - Bönen - Bergkamen angefallen. Die ermittelten Daten sind gemäß § 50 EEG von einem Wirtschaftsprüfer testiert worden.
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