
Veröffentlichungspflicht gemäß § 15 EEG 2006 - Transparenz
Elektrizitätsversorgungsunternehmen: GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen
Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 20001955
Vorgelagerter Übertragungsnetzbetreiber: RWE Transportnetz Strom GmbH
Gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 des Erneuerbare Energien-Gesetzes vom 24. Juli 2004, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 07. November 2006 (EEG 2006) sind Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet, auf ihrer Internetseite die an die Bundesnetzagentur und die Übertragungsnetzbetreiber gemeldeten Daten in Form eines Berichtes bis spätestens zum 30.09. des Folgejahres zu veröffentlichen.
Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die Strom an Letztverbraucher liefern, sind gem. § 14 Abs. 3 EEG 2006 verpflichtet, von ihrem regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber EEG-Strom im Rahmen der bundesweiten Ausgleichsregelung abzunehmen.
Nach Zusammenfassung und Auswertung dieser Daten durch den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) ergibt sich für das Jahr 2008 eine bundesweite Pflichtabnahme (EEG–Quote) für nicht-privilegierten Letztverbrauch von 17,134 % und eine bundeseinheitliche Pflichtvergütung für EEG-Strom von 12,253 ct/kWh.
Letztverbraucherabsatz der GSW
für den Zeitraum vom 01.01. - 31.12.2008: 407.498.485 kWh
Der Letztverbraucherabsatz ergibt sich aus dem Vertriebsabsatz der GSW. Die besondere Ausgleichsregelung nach § 16 EEG 2006 findet im Jahr 2008 keine Anwendung.
EEG - Pflichtabnahme der GSW
für den Zeitraum vom 01.01. - 31.12.2008 : 69.820.790 kWh
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