GSW Strom dimmbar

Die Festlegungen der Bundesnetzagentur vom 27.11.2023 im Sinne des § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ermöglichen es den Netzbetreibern ab dem 01.01.2024 steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 Kilowatt in der Leistung zu reduzieren (temporär zu dimmen).

Die Teilnahme an den Neuregelungen ist für die Betreiber der folgenden Verbrauchseinrichtungen von mehr als 4,2 Kilowatt Netzanschlussleistung verpflichtend.

Dazu gehören:

  • Wärmepumpen
  • nicht öffentliche Ladepunkt für Elektromobile bzw. Wallboxen
  • Anlagen zur Raumkühlung (Klimageräte)
  • Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (Stromspeicher), die Strom aus dem Netz beziehen können.

Eine Leistungsreduzierung durch den Netzbetreiber für die oben aufgeführten Anlagen soll einer Überlastung des Stromnetzes vorzubeugen. Im Gegenzug profitiert der Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtung von reduzierten Netzentgelten. Da der Netzbetreiber nicht direkt mit Ihnen abrechnet, erhalten Sie die Rabatte auf die Netzentgelte über uns als Ihren Lieferanten.

Wichtige Hinweise:

  • Als Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung müssen Sie grundsätzlich sicherstellen, dass die von Ihnen betriebene Verbrauchseinrichtung auch Steuerbefehle verarbeiten kann! Sind Sie bei der Beurteilung der Steuerbarkeit Ihrer Anlage nicht sicher, wenden Sie sich bitte an Ihren Elektroinstallateur.
  • Die Steuerbarkeit wird erst durch den Einbau eines Smart-Meter-Gateways (intelligente Messeinrichtung) in Verbindung mit einer Steuerbox gewährleistet. Unser Messstellenbetreiber wird Sie über den Einbauzeitpunkt informieren. Die Netzentgeltreduzierung erfolgt unabhängig von dem Einbau der Steuerungstechnik durch unseren Messstellenbetreiber.
  • Sollte die Steuerbarkeit Ihrer Verbrauchseinrichtung nicht gewährleistet sein, behalten wir uns Rückforderungsansprüche aus den gezahlten Rabatten vor.

Was muss ich als Kunde berücksichtigen?

Wenn Sie ab dem 01.01.2024 eine der oben genannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in Betrieb nehmen wollen, müssen Sie die steuerbaren Verbrauchseinrichtung bei unserem Netzbetreiber anmelden.

Zur Anmeldung

Über das Anmeldeformular wählen Sie auch das Rabattsystem (Modul 1 oder 2) aus.

Modul 1: Der Betreiber bekommt für die steuerbare Verbrauchseinrichtung mit oder ohne separaten Zähler einen Rabatt auf den Grundpreis in Höhe von derzeit 141,86 Euro pro Jahr* auf seiner Stromabrechnung gutgeschrieben.

Modul 2: Wird der Strombedarf der steuerbaren Verbrauchseinrichtung über einen separaten Zähler gemessen erhält der Betreiber für die bezogene Strommengen einen Rabatt auf den Arbeitspreis von derzeit 4,95 Cent pro Kilowattstunde*.
* Alle gennannten Beträge inkl. Umsatzsteuer (derzeit 19 %). Die Beträge können sich jährlich ändern.

Aufbau der Messung und Wahl der Module

Was muss ich als Kunde berücksichtigen, wenn ich bereits vor dem 01.01.2024 eine steuerbare Verbrauchseinrichtung in Betrieb hatte?

Haben Sie vor dem 01.01.2024 eine der oben genannten Anlage in Betrieb genommen, die die Voraussetzungen nach § 14a EnWG erfüllt und Sie bereits ein reduziertes Netzentgelt nach § 14a Abs. 2 Satz 1 EnWG oder der korrespondierenden Vorgängerregelung erhalten haben, gelten die bisherigen Regelungen bis längstens zum 31.12.2028 unverändert fort.

Spätestens dann müssen Sie den Wechsel in die Neuregelungen über den Antrag bei unserem Netzbetreiber veranlasst haben.

Hier geht es zum Antrag

Das mit Ihnen vereinbarte Sonderabkommen GSW Strom Wärmepumpe/Wallbox auf Basis der alten Regelungen des § 14a EnWG läuft dann bis zu Ihrem Wechsel in die Neuregelungen zu den jeweils vereinbarten und bereits rabattierten Preisen weiter. Die Rabatte aus den Neuregelungen des § 14a EnWG werden nicht gewährt (Ausschluss des Doppelrabattsystems).

Preisregelung zu unserem Sonderabkommen GSW Strom dimmbar

Preise ab dem 01.01.2024

Nur für steuerbare Verbrauchseinrichtungen deren Stromverbräuche übereinen separaten Zähler (getrennte Messung) gemessen werden.

Modul 1 Modul 2
Netto Brutto Netto Brutto
Arbeitspreis 27,66 Cent/kWh 32,92 Cent/kWh 23,50 Cent/kWh 27,97 Cent/kWh
enthaltender Rabatt Netzentgelt 0,00 Cent/kWh 0,00 Cent/kWh 4,16 Cent/kWh 4,95 Cent/kWh
Grundpreis 30,79 EUR/Jahr 36,64 EUR/Jahr 114,00 EUR/Jahr 135,66 EUR/Jahr
enthaltender Rabatt Netzentgelt 119,21 EUR/Jahr 141,86 EUR/Jahr 0,00 EUR/Jahr 0,00 EUR/Jahr

Die Bruttopreise enthalten die Umsatzsteuer von 19 %.

Die oben beschriebenen Rabatte werden auf Ihrer Stromabrechnung ausgewiesen. Die Rabatte werden jährlich neu berechnet und auf der GSW Internetseite veröffentlicht. Es gelten die jeweils veröffentlichten Rabatte des Netzbetreibers.

Downloads

Weitere Informationen

Sie möchten mehr über Ihre derzeitigen Vertragsinhalte erfahren? Loggen Sie sich in unserem Online-Kundencenter ein und Sie erhalten alle Informationen beispielsweise zu den Preisen und der Laufzeit Ihres derzeitigen Vertrages.

Stromkennzeichnung

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf dieser Website, per Telefon unter der Rufnummer 02307 978-2222 oder in einem unserer Kundencenter.

GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen • Poststraße 4 • 59174 Kamen • Sitz der Gesellschaft: Kamen • Handelsregister: Amtsgericht Hamm, HRB 4623
Telefon: 02307 978-2222 • Internet: www.gsw-kamen.de • E-Mail: service@gsw-kamen.de

Öffnungszeiten

Poststraße 4 
59174 Kamen
02307 978-2222
kundenbetreuung@gsw-kamen.de

Mo - Mi 08 - 16 Uhr
Do 08 - 17 Uhr
Fr 08 - 12 Uhr

Bahnhofstraße 50
59199 Bönen
02307 978-2222
kundenbetreuung@gsw-kamen.de

Mo
Di
Do

08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr

Rathausplatz 4
59192 Bergkamen
02307 978-2222
kundenbetreuung@gsw-kamen.de

Mo 08:30 - 12:00 Uhr
Di - Do 08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr

Wilhelm-Bläser-Straße 1,
59174 Kamen

Mo - Do 07:00 - 12:00 Uhr
Mo - Do 13:00 - 16:00 Uhr
Fr 07:00 - 12:00 Uhr

Wilhelm-Bläser-Straße 1b,
59174 Kamen

Mo - Do 07:30 - 11:30 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Fr 07:30 - 11:30 Uhr

Wilhelm-Bläser-Straße 1b,
59174 Kamen

Mo - Do 07:00 - 16:00 Uhr
Fr 07:00 - 12:00 Uhr
Instagram YouTube